N. 6 zu Art. 530 OR). Sie kann auch keine Beschwerde führen. Soweit die Beschwerde im Namen der Gesellschaft "D.________" erhoben wird — Judges — Swissrulings
N. 6 zu Art. 530 OR). Sie kann auch keine Beschwerde führen. Soweit die Beschwerde im Namen der Gesellschaft "D.________" erhoben wird